Wie soll ich mich verhalten, wenn die Krankenversicherung mich in die Reha schicken will?
Noch einmal: Wenn die Kasse der Meinung ist, Ihre Arbeitsfähigkeit müsse in der Reha überprüft werden, können Sie sich dem nicht grundsätzlich entziehen. Anders als beim vermeintlich gut gemeinten Ratschlag, den Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen – hierauf sollten Sie sich niemals einlassen. Bei der Reha müssen Sie mitspielen.
An dieser Stelle ist es ratsam, den Wunsch der Krankenversicherung ins Verhältnis zu setzen. Nach Eingang des Briefes haben Sie zehn Wochen Zeit, einen Antrag zu stellen. Nichts hindert Sie daran, diese Frist bis zum Schluss auszureizen. Schon sind wieder mehr als zwei Monate ins Land gezogen, in denen Ihr Krankengeld weiterläuft. Wenn Sie dann immer noch nicht gesund sind, stellen Sie den Antrag bei der Rentenversicherung.
Ihre Reha wird im Normalfall nicht sofort starten. Im Gegenteil – mitunter dauert es drei bis sechs Monate bis zum eigentlichen Start der Maßnahme. Auch in dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Krankengeld. Und erst jetzt, rund ein halbes Jahr nachdem Ihre Kasse Sie zur Reha gedrängt hat, entscheidet sich, ob das Krankengeld einstweilen weiterläuft.
Als Fazit kann man formulieren: Wenn Sie Krankengeld beziehen und Post von Ihrer Krankenkasse erhalten, ist erst einmal Vorsicht geboten. Falls Sie aufgefordert werden, eine Reha zu beantragen, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen. Bleiben Sie ruhig, warten Sie gegebenenfalls die zehn Wochen ab und sehen Sie dem Antritt der Reha möglichst gelassen entgegen. Wenn sich die Krankenkasse jedoch aus anderen Gründen meldet, zum Beispiel weil der Medizinische Dienst (MdK) Sie trotz Krankschreibung für arbeitsfähig hält, sollten Sie so schnell wie möglich unsere Sozialberatung aufsuchen.
Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.
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