In der Praxis wird dieser Punkt allerdings sehr unterschiedlich behandelt. Die meisten Firmen verlieren im Laufe einer langen Erkrankung das Interesse. In der Folge ist es oftmals nicht nötig, die AUB beim Chef abzugeben. Das sollten Sie aber unbedingt in Erfahrung bringen. Heißt: Um die Frage zu beantworten, ob Sie Ihre Krankmeldung nach der Aussteuerung auch dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen müssen, hilft ein kurzer Anruf in der Personalabteilung.
2. Die Krankenkasse
Sobald die Kasse kein Krankengeld mehr überweist, ist es nicht mehr notwendig, dort weitere Krankmeldungen abzugeben. Es schadet aber auch nichts. Wie Sie den weiteren Kontakt mit der Krankenversicherung in dieser Frage gestalten möchten, entscheiden Sie also tatsächlich selbst.
— Wer selbst einen Blick in die recht komplexen Regularien riskieren möchte, sollte sich die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien anschauen —
3. Bundesagentur für Arbeit
Die spannende und höchst brisante Frage lautet tatsächlich: Bekommt das Arbeitsamt meinen gelben Schein, wenn ich nach der Aussteuerung krankgeschrieben werde? An dieser Stelle empfehlen wir ganz klar: Lassen Sie die Arbeitsagentur bitte nicht wissen, dass Sie krankgeschrieben sind.
Warum? Im bereits oben verlinkten Artikel über die Aussteuerung wird deutlich, dass es beim Bezug von Arbeitslosengeld enorm wichtig ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen. Falls Sie nach dem Krankengeld beim Arbeitsamt auftauchen und sagen, dass Sie krank sind, gibt es in der Regel kein Geld. Dieses Szenario müssen Sie unbedingt verhindern. Die magische Formel lautet, dass Sie sich „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen“. Nur dann bewilligt das Amt Ihr Arbeitslosengeld.
Wenn Sie nun erfolgreich Arbeitslosengeld beantragt haben und dem Amt eine Krankmeldung nach der anderen ins Haus flattert, bringen Sie sich finanziell in Gefahr. Dann droht das vorzeitige Ende Ihres Arbeitslosengeldes. Vor diesem Hintergrund sollten Sie über neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Stillschweigen bewahren – zumindest gegenüber dem Arbeitsamt.
Fazit
Wer nach 78 Wochen Krankengeld zum Arbeitsamt geht, um dort Leistungen zu beziehen, muss auf der Hut sein. Natürlich können Sie weiterhin zum Arzt gehen. Es ist auch nicht schlimm, wenn Sie krankgeschrieben werden. Legen Sie die gelben Scheine allerdings nicht der Arbeitsbehörde vor. Offiziell gelten Sie schließlich als vermittelbar. Und das ist die Voraussetzung für den weiteren Bezug von Arbeitslosengeld.
Anders verhält es sich, wenn Sie nach dem Ende des Krankengeldes im Rahmen der sogenannten „Nahtlosigkeitsregelung“ Arbeitslosengeld beziehen.