Welcher Nachteilsausgleich gilt bei welcher Behinderung?
Jeder Mensch ist anders. Umso schwieriger ist es für den Gesetzgeber, Art und Intensität einer Behinderung möglichst gerecht zu bestimmen. Hierzu bedient man sich der Versorgungsmedizin-Verordnung, die Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für soziale Dienste ermitteln anhand dieses Dokuments Ihren Grad der Behinderung (GdB) sowie die dazugehörigen Merkzeichen.